Teilnahmebedingungen Union Berlin Schiedsrichterkind

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „REWE Schiedsrichterkind: Union Berlin“ 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel (nachfolgend auch: Aktion) wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH Region Ost, Rheinstr. 8, 14513 Teltow(nachfolgend: REWE). REWE hat die brands and emotions GmbH, Balanstraße 73/ Haus 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.

2. Teilnehmer:innen

Das Gewinnspiel richtet sich an drei – maximal zwölf-jährige Kinder, aber teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. 

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. 

Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

3. Gewinne

Bei dem Gewinnspiel “REWE Schiedsrichterkinder” haben drei Kinder die Möglichkeit bei einem Heimspiel des 1. FC Union Berlin das Schiedsrichtergespann aufs Feld zu begleiten. 

Der Gewinn richtet sich ausschließlich an Kinder im Alter von 6 – 12 Jahren. Die Einlaufkinder begleiten jeweils einen Schiedsrichter aus dem Gespann unmittelbar vor Anpfiff an der Hand auf das Spielfeld. Zusätzlich erhält jedes Einlaufkind ein Trikotset (Trikot, Hose, Stutzen) und zwei Tickets für das Spiel (ein Ticket für das Kind selbst, ein Ticket für eine erziehungsberechtigte Person).

Der Zutritt in die Alte Försterei unterliegt Regeln, die in der Stadionordnung detailliert aufgeführt sind: https://www.fc-union-berlin.de/de/stadion/stadionordnung/

Die An- und Abreise wird durch die Gewinner:innen selbst organisiert.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Spiel ausfällt bzw. das Ticket-Kontingent aufgrund von Corona-Beschränkungen kurzfristig gestrichen oder verkleinert wird, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz seitens der Gewinner:innen. In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des Preises behält sich REWE das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel findet vom 22.01.2024 bis zum 04.02.2024 (23:59 Uhr MESZ) auf https://gewinnspiel-rewe.de/union-berlin-schiedsrichterkind/ statt.

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen der Teilnahme am Gewinnspiel durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. Dazu gehört das Hochladen eines REWE Kassenbons, der aus dem Aktionszeitraum stammen muss. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teilnehmer:innen mit einem gültigen Kassenbon aus einem der aufgelisteten REWE Märkte.

In einem der Pflichtfelder sollen die Teilnehmer:innen begründen, warum sie die Chance bekommen sollten, Seite an Seite das Schiedsrichtergespann vor dem Spiel auf das Spielfeld zu begleiten.

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass bei der Umsetzung von „REWE Schiedsrichterkinder“ sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert werden kann, dass im Anschluss von REWE zu werblichen Zwecken verwendet werden darf.  

5. Gewinnermittlung

Die Gewinner:innen werden unter allen Teilnehmer:innen, die einen gültigen REWE Kassenbon hochgeladen haben, von REWE per Zufall ausgewählt. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl haben die Teilnehmer:innen nicht.

6. Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse über den Gewinn benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.  Verstreicht die in der Mail genannten Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise einen anderen Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen. 

Die Gewinner:innen müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 24h nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung als formlose E-Mail-Antwort mit Angabe der eigenen Mobilfunk-Nummer und den Kontaktdaten der Begleitperson bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise eine:n andere:n Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen.

Nach der Bestätigung werden dem/der Teilnehmer:in alle Informationen zum Erhalt des Gewinns an die bei Anmeldung angegebene Mailadresse zugesendet.

Die Tickets sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Gewinner:innen bestimmt. 

Im Falle einer Verhinderung teile uns dies bitte sofort mit (E-Mail: rewe-gewinnspiel@brandsandemotions.com). Die Tickets werden dann gesperrt und an neue Empfänger:innen vergeben. 

Der kommerzielle Weiterverkauf der Tickets (direkt, online, etc.), Schwarzhandel sowie Ticket-Spekulationen o.ä. sind untersagt. Der Verein ahndet den Verkauf der Tickets und beobachtet die bekannten Verkaufsplattformen. Sollten Tickets auf einer solchen Verkaufsbörse zum Kauf entdeckt werden, behält sich die REWE Markt GmbH vor, personenbezogene Daten des aus dem Gewinnspiel ermittelten Gewinners an den Verein weiterzuleiten. Bei Verstößen gegen vorgenannte Bedingungen behält sich die REWE Markt GmbH ebenfalls etwaige arbeits- bzw. strafrechtliche Schritte vor.

7. Ausschluss von Teilnehmer:innen

REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falschen oder unvollständigen Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. 

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

8. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmenden, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).  

9. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

10. Haftungsausschluss

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.

11. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

13. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Mehrwerts Aufsteller ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.