Teilnahmebedingungen für die Aktion „REWE Einlaufkinder“
Es gelten die folgenden Bedingungen:
1. Veranstalter
Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH Region Süd, Dieselstraße 21-27, 85386 Eching (nachfolgend: REWE). REWE hat die brands and emotions GmbH, Balanstraße 73/Haus 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.
2. Teilnehmer:innen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und von dem, von REWE ausgesuchten Verein, als Gewinner festgelegt wurden. Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH und an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.
3. Gewinne der Aktion
Bei der ausgeschriebenen Aktion „REWE Einlaufkinder“ handelt es sich um: Eine Integration von Pappaufstellern in den Spieltag des FC Bayern Basketball (im Rahmen des Sponsorships von REWE Region Süd mit dem FC Bayern Basketball).
Die teilnehmenden Einlaufkinder werden im Rahmen des 2. BBL-Playoff-Heimspiels des FC Bayern Basketball vor dem Spiel in Form von Pappaufstellern auf dem Spielfeld und zum Warm-Up am Spielfeldrand platziert. Die einlaufenden Spieler stellen sich hinter die Aufsteller und symbolisieren dadurch das derzeit nicht mögliche Einlaufen mit Kindern. Eine Teilnahme ist nur nach erfolgreichem Einsenden von einem Foto für die Pappaufsteller möglich.
4. Wie erfolgt die Teilnahme?
Das Gewinnspiel findet vom 28.04.2022 bis zum 03.05.2022 (09:00 Uhr MESZ) auf www.gewinnspiel-rewe.de/fcbb-einlaufkinder statt.
Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer:in zur Teilnahme durch den verantwortlichen REWE-Markt eingeladen sein und durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. Die Teilnahme darf ausschließlich durch einen Erziehungsberechtigten, stellvertretend für das Einlaufkind, erfolgen. Um die Teilnahme abzuschließen, müssen diese Schritte absolviert werden:
- Ausfüllen des kompletten Teilnahmeformulars mit den eigenen, wahrheitsgemäßen Angaben.
- Hochladen von einem von den Teilnehmer:innen selbst produzierten Bild.
Mit der Teilnahme erklärt sich der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass bei der Umsetzung der “REWE Einlaufkinder” sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert wird und dieses zu werblichen Zwecken verwendet wird. Er wird durch eine Bestätigungsmail nach erfolgreicher Registrierung benachrichtigt.
Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.
5. Gewinnerbenachrichtigung
Die Bestätigungsmail zur erfolgreichen Registrierung wird an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf das Zusenden des Aufstellers besteht in diesem Falle nicht.
6. Gewinnübermittlung
Die Gewinnübermittlung des Aufstellers erfolgt ca. 2 Wochen nach der Aktion. Der genaue Übermittlungszeitpunkt wird von REWE vorab mit dem zuständigen REWE-Markt abgestimmt.
Die Adresse kann nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.
7. Keine Gewinnübermittlung ins Ausland
Die Gewinnübermittlung erfolgt nur an eine deutsche Zustelladresse. Hat der Gewinner seinen Wohnsitz im Ausland, wird der Gewinner wie oben unter Ziff. 6 beschrieben per E-Mail aufgefordert, eine deutsche Zustelladresse mitzuteilen.
Im Falle einer unzustellbaren Kontaktaufnahme ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Gleiches gilt, sofern der Gewinner innerhalb der von REWE gesetzten Frist keine deutsche Zustelladresse angibt.
8. Ausschluss von Teilnehmer:innen
REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden. REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten
Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.
9. Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
10. Datenschutz
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.
11. Haftungsausschluss
REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.
12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung des Mehrwerts Aufsteller ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
17. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.