Teilnahmebedingungen FCBB Courtside-Kids und Einlaufkinder

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „REWE Courtside-Kids und Einlaufkinder“ 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH Region Süd, Dieselstraße 21-27, 85386 Eching (nachfolgend: REWE). REWE hat die brands and emotions GmbH, Balanstraße 73/Haus 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Erziehungsberechtigte im Namen ihrer Kinder zwischen 6 und 14 Jahren.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. 

Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH und an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

3. Gewinne

Beim ausgeschriebenen Gewinn handelt es sich um:  Die Möglichkeit, für jeweils ein Kind, als REWE Courtside-Kid oder Einlaufkind an einem ausgewählten Spiel des FC Bayern Basketball teilzunehmen. 

Dies beinhaltet bei den Courtside-Kids: 

  • Die Kinder werden gemeinsam mit ihrer Begleitperson (max. jeweils eine) vor Ort von einem FCBB Verantwortlichen in Empfang genommen.
  • Die Begleitungen können im REWE Familienblock Platz nehmen, während die Kinder vor dem Spiel direkt neben dem Spielfeld Platz nehmen dürfen und von dort den Spielern hautnah beim Aufwärmen zuschauen können. Dies passiert mit einem Betreuer des FC Bayern Basketballs ohne Begleitpersonen.
  • Das Spiel verfolgen die Kinder im Anschluss mit ihrer Begleitperson aus dem REWE Familienblock
  • Im Anschluss an das Spiel dürfen die Kinder nochmals zum Spielfeld, sich dort Autogramme der Profis holen und Fotos machen

Dies beinhaltet bei den Einlaufkindern:

  • Die Kinder werden gemeinsam mit ihrer Begleitperson (max. jeweils eine) vor Ort von einem FCBB Verantwortlichen in Empfang genommen.
  • Die Begleitungen können im REWE Familienblock Platz nehmen, während die Kinder vor dem Spiel auf das Spielfeld geführt werden und dort während des Einlaufs der Spieler mit den Spielern abklatschen dürfen. Sie werden außerdem in die Mitte des Huddles genommen.
  • Das Spiel verfolgen die Kinder im Anschluss mit ihrer Begleitperson aus dem REWE Familienblock.

Die An- und Abreise wird durch die Gewinner:innen selbst organisiert. 

Im aktuellen Gewinnspielzeitraum wird die Aktion im Rahmen der folgenden Heimspiele umgesetzt:

Courtside-Kids:

  • FC Bayern Basketball gegen Telekom Baskets Bonn, So. 03.03.2024 um 15:30 Uhr
  • FC Bayern Basketball gegen Basketball Löwen Braunschweig, So. 07.04.2024, noch nicht final terminiert
  • FC Bayern Basketball gegen ALBA Berlin, So. 05.05.2024, noch nicht final terminiert
  • FC Bayern Basketball gegen Rostock Seawolves, So. 12.05.2024, noch nicht final terminiert

Einlaufkinder:

  • FC Bayern Basketball gegen RASTA Vechta, So. 10.03.2024 um 15:30 Uhr
  • FC Bayern Basketball gegen Basketball Löwen Braunschweig, So. 07.04.2024, noch nicht final terminiert

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Gewinn nicht erfüllt werden kann, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz seitens der Gewinner:innen.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel findet vom 19.02.2024 (00:01 Uhr) bis zum 26.02.2024 (23:59 Uhr) auf www.gewinnspiel-rewe.de/fcbb-courtsidekids statt.

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen der Teilnahme am Gewinnspiel durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. 

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert. 

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass bei der Umsetzung der Aktion „REWE Courtside-Kids und Einlaufkinder“ sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert werden kann, dass im Anschluss von REWE zu werblichen Zwecken verwendet werden darf. 

Die Kinder werden zudem gebeten am Spielfeld Sportschuhe mit heller Sohle zu tragen. Bitte zusätzliche Schuhe mitbringen.

5. Gewinnbenachrichtigung

Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.

Die Gewinner:innen müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 48h nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung als formlose E-Mail-Antwort bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise eine:n andere:n Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen. 

6. Ausschluss von Teilnehmer:innen

REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. 

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, den Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

7. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z. B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder die Gewinner:innen den Gewinn nicht annehmen), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z. B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z. B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird). 

8. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

9. Haftungsausschluss

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.

10. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

11. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

12. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Mehrwerts Aufsteller ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

13. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.