Teilnahmebedingungen Fan Talk

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „REWE Fan-Talk“ 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel (nachfolgend auch: Aktion) wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln (nachfolgend: REWE). REWE hat die brands and emotions GmbH, Balanstraße 73/ Haus 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.

2. Teilnehmer:innen

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH und an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. 

Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

3. Gewinne

Bei dem ausgeschriebenen Gewinn im Rahmen des „REWE Fan-Talk“ handelt es sich für die Teilnehmer:innen um die Chance auf die Teilnahme an der Spieltags-Pressekonferenz des 1. FC Köln, nach dem Spiel gegen den VfL Wolfsburg, sowie zwei Tickets für das Bundesliga-Spiel, am 07.05.2022. Insgesamt werden im Rahmen des Gewinnspiels 3 x 2 Plätze bei der Pressekonferenz, sowie 3 x 2 Tickets für das Spiel des 1. FC Köln gegen den VfL Wolfsburg verlost. 

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel findet vom 27.04.2022 (00:00 Uhr) bis zum 03.05.2022 (13:59 Uhr) auf https://gewinnspiel-rewe.de/fan-talk statt.

Alle Personen, die während des Aktionszeitraumes das Teilnahmeformular regelkonform ausfüllen und abschicken erhalten am Ende der Aktion die Chance auf den Gewinn.

Zur Teilnahme gehört ein von der teilnehmenden Person geschriebener Text, der drei Fragen enthalten soll, die bei der Pressekonferenz gestellt werden, sowie ein Foto der teilnehmenden Person aus dem Stadion.

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.

5. Gewinnermittlung

Die Gewinner:innen werden durch REWE oder die zur Umsetzung beauftragten Parteien nach den Kriterien Kreativität und Originalität bestimmt. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl hat der/die Teilnehmer:in nicht.

6. Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.  

Die Gewinner:innen müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung als formlose Mail-Antwort mit Angabe der eigenen Mobilfunk-Nummer. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise einen anderen Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen. 

7. Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die der/die Teilnehmer:in bei Teilnahme angegeben hat. Dies schließt ebenso den Versand eines Zugangslinks zur Teilnahme am digitalen Meet & Greet ein.

Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.

Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.

8. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).  

9. Ausschluss von Teilnehmer:innen

REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. 

Mitarbeiter und Angehörige der REWE Markt GmbH und allen Tochtergesellschaften / Beteiligungen sind vom Gewinn der ausgeschriebenen Gewinne der Aktion ausgeschlossen. 

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

10. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

11. Haftungsausschluss

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.

12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.