Teilnahmebedingungen FC Fan-Party

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „REWE Geburtstags-Party“ 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln (nachfolgend: REWE). REWE hat die brands and emotions GmbH, Balanstraße 73/ Haus 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt. 

2. Teilnehmer:innen

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH und an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. 
Jede:r Teilnehmer:in kann nur im eigenen Namen und nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen.

Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

3. Gewinne

Bei den ausgeschriebenen Gewinnen handelt es sich um 13 unterschiedliche Preise von folgenden Unternehmen: REWE Markt GmbH, 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, Ford-Werke GmbH, Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. OHG, STAHLWERK Schweissgeräte GmbH, hummel International Sport & Leisure A/S, DEVK-Versicherungen, bwin, Telekom Deutschland GmbH, toom Baumarkt GmbH, DER Touristik Deutschland GmbH und REWE Wein online GmbH.

Folgende Gewinne werden unter allen teilnehmenden Personen verlost: 

Am 01. Februar 2023 verlost der Partner toom Baumarkt einen (in Worten – einhundert -) 100€-Einkaufsgutschein für alle Baumärkte deutschlandweit. Der Gutschein ist in allen Baumärkten einlösbar. Ausgenommen sind alle Dienst- und Serviceleistungen, ja!-mobil-Produkte, Bücher, Tabakwaren, Zeitschriften, Getränke, Pfandbestandteile, Süßwaren, Telefon- und andere Prepaidkarten, Geschenkkarten und Online-Bestellungen inkl. Lieferung. Barauszahlungen sind ausgeschlossen. 

Am 02. Februar 2023 können die Teilnehmenden Personen einen (in Worte – dreihundert-) 300€-Reisegutschein von DER Touristik gewinnen. Der Gutschein kann ausschließlich zur Anrechnung einer Reiseleistung aus den Katalog-Programmen von DERTOUR, JAHN REISEN, ITS, MEIERS WELTREISEN und Travelix verwendet werden (auch für dynamische (X)-Produkte). Der Gutschein ist im Reisebüro oder Online einlösbar – bitte vor Buchung an das Online-Team wenden unter Tel. 069/153225533. Der Gutschein kann bis zum Reisebeginn und auf mehrere Reisen angerechnet werden. Eine Bargeldauszahlung ist nicht möglich. Der Gutschein ist ab dem Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und übertragbar.

Am 03. Februar 2023 stellt der Partner Hummel ein Komplettpaket, bestehend aus einem FC-Trikot, 1x zwei Ticktes für die Hummel-Veranstaltung im Gaffel am Dom inklusiv dem Eintritt für das anschließende Heimspiel des 1. FC Köln gegen Eintracht Frankfurt am Sonntag, den 12. Februar 2023. Anstoß ist um 17:30 Uhr im RheinEngerieSTADION.
Der Zutritt zum RheinEnergieSTADION unterliegt Regeln, die in der Stadionordnung detailliert aufgeführt sind: https://fc.de/de/fc-info/stadion/rheinenergiestadion/stadionordnung/.  

Am 04. Februar 2023 verlost der Partner Gaffel einen Schlemmergutschein mit einem Wert von (in Worten – einhundertelf -) 111€ für das Brauhaus ,,Gaffel am Dom‘‘ und sechs Kölschstangen in rot „FC X Gaffel Kölsch“ 0,2 Liter. Für den Gutschein ist eine Bargeldauszahlung ausgeschlossen. 

Am 05. Februar 2023 verlost REWE einen (in Worten – fünfundsiebzig –) 75,00 €-Einkaufsgutschein für REWE Märkte in Deutschland. Der Gutschein ist in allen REWE Märkten deutschlandweit einlösbar. Eine Bargeldauszahlung ist ausgeschlossen.

Am 06. Februar 2023 stellt der 1. FC Köln einen (in Worten – einhundert -) 100€-Einkaufsgutschein für den 1. FC Köln-Fanshop bereit. Der Gutschein ist in allen offiziellen Fan-Shops des 1. FC Köln einlösbar. Eine Bargeldauszahlung ist ausgeschlossen. 

Am 07. Februar 2023 stellt der Partner STAHLWERK einen ASM-36 STAHLWERK Akkuschrauber mit leistungsstarkem und kompaktem 3,6 V Motor, einem ergonomischen Griff, integriertem 1,3 Ah Akku und Ladegerät. Auf das Gerät gibt es eine sieben Jahres Garantie. Zusätzlich beinhaltet der Gewinn einen 60-teiligen Profi-Ratschenkasten. Der 60-teilige STAHLWERK Knarrenkasten beinhaltet ein umfassendes Bit- und Steck­schlüssel-Sortiment in allen gängigen Größen.

Am 08. Februar 2023 verlost der Partner DEVK Versicherung zwei Tribünenkarten für das letzte Heimspiel gegen Bayern München am 27.5.2023, Anpfiff, 15:30 Uhr. Die Tickets sind im Block O5, Reihe 17, Platz 1+2. Der Zutritt zum RheinEnergieSTADION unterliegt Regeln, die in der Stadionordnung detailliert aufgeführt sind: https://fc.de/de/fc-info/stadion/rheinenergiestadion/stadionordnung/. 

Am 09. Februar 2023 stellt der Partner Telekom als Gewinn ein drei-Monats-Magenta Gratispaket (MagentaTV-Stick) zur Verfügung. Der MagentaTV Stick bietet zahlreiche Streaming-Dienste und Apps im Google Play Store. Neben MagentaTV sind Netflix, Amazon Prime Video, YouTube, DAZN, WOW und viele weitere Dienste verfügbar. Zusätzlich steht der gesamte Google Play Store zur Verfügung. Streaming-Dienste erfordern ggf. einen separaten Vertrag. Zugang zu den Streaming-Diensten ist im Gewinn nicht enthalten. Sollte im Gewinn ein befristetes kostenfreies Abonnement enthalten sein, verlängert sich dieses nach Ablauf des kostenfreien Zeitraumes automatisch und muss eigenhändig gekündigt werden.

Am 10. Februar 2023 stellt der Partner bwin einen (in Worten – fünfzig -) 50€-Wettgutschein und einen bwin Fischerhut in schwarz zur Verfügung. Das Wettguthaben ist nicht übertragbar und kann auf bwin.de unter der Einzahlungsmethode „PromoCode“ eingelöst werden. Voraussetzung ist ein verifiziertes bwin-Konto. 

Am 11. Februar 2023 verlost der Partner Ford eine Wochenend-Probefahrt mit dem vollelektrischen Ford Mustang Mach-E. Das Mindestalter ist 21 Jahre und ein gültiger Führerschein Klasse B ist Voraussetzung. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar (Fahrer ist ausschließlich der Gewinner gemäß Leihvereinbarung). Haftung gemäß Leihvereinbarung der Ford-Werke GmbH. Einlösbar bis 31. März 2023.

Am 12. Februar 2023 verlost der Partner Kölner Weinkeller zwei Champagner Flaschen. Zu gewinnen sind folgende Champagner: 1x 0,75l Champagner Blanc de Blancs Grand CRU von Juillet-Lallement und 1x 1,5l Champagner Brut Tradition Magnum von Pierre Brocard.

Am 13. Februar 2023, dem Geburtstag des 1. FC Köln, stellt REWE ein FC-Jubiläumstrikot und eine Geburtstags-Party für bis zu 30 Personen im RheinEnergieSTADION, welche von REWE organisiert wird, als Gewinn bereit. 

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel findet vom 25. Januar 2023 bis 12. Februar 2023 (23:59 Uhr) auf  https://gewinnspiel-rewe.de/fc-fan-party/ statt.

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen der Teilnahme am Gewinnspiel durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. Dazu gehört das Hochladen eines Fotos.  

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert. 

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass bei der Umsetzung des Hauptgewinns „REWE Geburtstags-Party‘‘ sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert werden kann, das im Anschluss von REWE zu werblichen Zwecken verwendet werden darf.

5. Gewinnermittlung

Die Gewinner:innen werden unter allen Teilnehmer:innen, die an dem Gewinnspiel teilnehmen und alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt haben, von REWE nach Kreativität der Fotoeinsendung ausgewählt. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl haben die Teilnehmer:innen nicht.

6. Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die öffentliche Gewinnbekanntgabe per Pop-up auf der Gewinnspielseite ist nur mit der vorstehend genannten und parallel versendeten Gewinnbenachrichtigung per E-Mail an die/den jeweilige: Gewinner:in gültig. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.  

Die Gewinner:innen müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung ihren Gewinn, via E-Mail mit Angabe der eigenen Mobilfunk-Nummer und den Kontaktdaten der Begleitperson bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise eine:n andere:n Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen. 

Nach der Bestätigung werden Teilnehmer:innen per E-Mail kontaktiert und die Bereitstellung der Gewinne kommuniziert. Die Kontaktdaten werden mit den teilnehmenden Unternehmen für eine mögliche Kontaktaufnahme geteilt. 

Die Gewinne sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Gewinner:innen bestimmt. 

7. Ausschluss von Teilnehmer:innen

REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falschen oder unvollständigen Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. 

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

8. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmenden, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird). 

9. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

10. Haftungsausschluss

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.

11. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

13. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Mehrwerts Aufsteller ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.