Teilnahmebedingungen für den REWE Vertical Jump Contest
Es gelten die folgenden Bedingungen:
1. Veranstalter
Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH, Domstr. 20, 50668 Köln (nachfolgend: REWE). REWE hat den Dienstleister brands and emotions Frankfurt GmbH, Radilostraße 43, 60489 Frankfurt am Main (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung des Gewinnspiels beauftragt.
2. Teilnehmer:innen
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH und an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.
3. Gewinne
Bei dem ausgeschrieben Gewinn im Rahmen der Aktion „REWE Vertical Jump Contest“ handelt es sich um:
- Hauptgewinn pro Wochenende: 2x Tickets inkl. Übernachtung und An-und Abreise für das Finale der German Beach Tour am 27.08.26 – 30.08.2026 in Dortmund
4. Wie erfolgt die Teilnahme?
Das Gewinnspiel findet an jedem Standort der German Beach Tour 2026 statt:
- Düsseldorf 07.-10.05.2026
- Düsseldorf 14.-17.05.2026
- Berlin 04.-07.06.2026
- Berlin 11.-14.06.2026
- München 02.-05.07.2026
- München 09.-12.07.2026
- Hamburg 06.-09.08.2026
- Hamburg 13.-16.08.2026
In diesem Zeitraum haben die Teilnehmer:innen die Möglichkeit, am REWE-Stand beim ‚REWE Vertical Jump‘ teilzunehmen. Die Gewinner:innen der Tickets treten dann in Dortmund nochmal gegeneinander an, um die Möglichkeit auf einen noch größeren Gewinn zu haben.
Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer:innen vor ihren 3x Sprüngen eine Teilnahmekarte ausfüllen, auf der die Sprunghöhe freigelassen wird. Nach dem Sprung wird der höchste Versuch vom Promotion-Personal eingetragen und in die Lostrommel geworfen. Der/ die höchste Springer:in gewinnt. Sollte es mehrere gleich hohe Sprünge gegeben haben, entscheidet das Los. An jedem letzten Sonntag eines Standortes wird ein:e Gewinner:in bekanntgebend oder ausgelost und im Anschluss kontaktiert.
Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.
5. Gewinnermittlung
Die Gewinner:innen werden durch REWE nach der Sprunghöhe bestimmt, bei gleicher Höhe wird per Zufall durch eine Lostrommel entschieden. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl hat der/die Teilnehmer:in nicht.
6. Gewinnerbenachrichtigung
Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene Telefonnummer benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.
Die Gewinner:innen müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 15min nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung mit einem Rückruf oder Annehmen des Anrufs der REWE Mitarbeitenden bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und REWE behält sich vor, auf gleiche Weise einen anderen Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen.
7. Ausschluss von Teilnehmer:innen
REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
REWE bleibt es vorbehalten, den/die Teilnehmer:in bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, den/die Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen.
8. Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
9. Datenschutz
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.
10. Haftungsausschluss
REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.
11. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.
13. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg
Eine Barauszahlung des Mehrwerts Aufsteller ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
14. Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir dich darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.
