Teilnahmebedingungen Mitarbeiter-Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „REWE Mitarbeiter:innen-Gewinnspiel für FC Bayern Basketball und TSV 1860 München“ 

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer:innen die folgenden Bedingungen, und der teilnehmende Mitarbeiter hat im Falle eines Gewinns seine Begleitpersonen über die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzhinweise zu informieren:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH Region Süd, Dieselstraße 21-27, 85386 Eching (nachfolgend: REWE). REWE hat die brands and emotions GmbH, Balanstraße 73/Haus 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.

2. Teilnehmer:innen

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeitende eines Unternehmens der REWE Group, einschließlich selbstständige REWE-, oder Nahkauf-Kaufleute sowie deren Mitarbeitende.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. 

Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

3. Gewinne

Bei den ausgeschriebenen Gewinnen im Rahmen der Aktion „REWE Mitarbeiter Gewinnspiel FC Bayern Basketball (FCBB) und TSV 1860 München“ handelt es sich um Tickets zu den folgenden Veranstaltungen:

FCBB-Heimspiel im BMW Park München

  • 10 x 2 Tickets im REWE Familienblock für die nachfolgenden FCBB-Heimspiele im BMW Park München
    • 05.04.2024 FC Bayern Basketball – Panathinaikos Athen
    • 07.04.2024 FC Bayern Basketball – Basketball Löwen Braunschweig

TSV 1860 Heimspiel im Grünwalder Stadion

  • 20 x 2 Tickets im REWE Familienblock für das nachfolgende TSV 1860 Heimspiel im Grünwalder Stadion
    • 05.04. – 07.04.2024 (Termin noch nicht final terminiert)
      TSV 1860 München – FC Viktoria Köln

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Spiel ausfällt bzw. das Ticket-Kontingent aufgrund von Corona-Beschränkungen kurzfristig gestrichen oder verkleinert wird, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz seitens der Gewinner:innen.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel findet vom 01.02.2024 (00:01 Uhr) bis 01.03.2024 (23:59 Uhr) auf https://gewinnspiel-rewe.de/mitarbeiter-gewinnspiel statt.

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmer:in der Teilnahme am Gewinnspiel durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. 

Im Teilnahmeformular sind in der Regel folgende Informationen anzugeben:

• Vor- und Nachname
• E-Mail-Adresse

Bei Nutzung einer privaten E-Mailadresse benötigen wir zusätzliche Angaben zum Arbeitgeber, um diese als Marktmitarbeitende zu identifizieren:

• Name, Anschrift und Telefonnummer des Marktes bzw. der REWE Gesellschaft

5. Gewinnermittlung

Die Gewinner:innen werden durch REWE per Zufall bestimmt. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl hat der/die Teilnehmer:in nicht.

6. Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht. 

Die Gewinner:innen müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung als formlose Mail-Antwort bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise einen anderen Teilnehmenden als Gewinner:in zu benachrichtigen.

7. Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung erfolgt nach erfolgreichem Abschluss des Gewinnbenachrichtigungsprozesses per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die die Teilnehmer:innen bei der Teilnahme angegeben haben.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer:innen bereit, dass der Name und die Firmenbezeichnung zur Anmeldung zur Teilnahme für eine Veranstaltung an den Veranstalter übermittelt wird, sofern dies notwendig ist.

Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.

Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinnenden über.

8. Ausschluss von Teilnehmer:innen

REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. 

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

9. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an die Gewinner:innen nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird). 

10. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

11. Haftungsausschluss

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.

12. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

13. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

14. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Mehrwerts Aufsteller ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

15. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.

16. Weitergabe des Gewinns

Der Weiterverkauf der Gewinne (direkt, online, etc.), Schwarzhandel, sowie beispielsweise Ticket-Spekulation o.ä. sind untersagt. Bei Verstößen gegen vorgenannte Bedingungen behält sich die REWE etwaige arbeits- bzw. strafrechtliche Schritte vor.

Sollten Gewinne auf einer Verkaufsbörse zum Kauf entdeckt werden, behält sich die REWE vor, die personenbezogenen Daten des aus dem Gewinnspiel ermittelten Gewinnenden an den Veranstaltenden / den Bereitsteller des Gewinns weiterzuleiten.

17. Steuerrechtlicher Hinweis

Die ggf. anfallende Steuerpflicht wird durch den Zuwendenden durch Pauschalversteuerung gem. § 37b EStG von der REWE Markt GmbH Region Süd übernommen. Die Steuerpflicht der Gewinnenden ist dadurch abgegolten.

18. Datenschutz und Werbung

Personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Gewinnspiels, der Gewinn- oder Ticketübermittlung, zur Bekanntgabe des Gewinns, zur Dokumentation, zur Sozialversicherungsverbeitragung und zur Versteuerung verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten durch die brands and emotions GmbH an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Gewinn- oder Ticketübermittlung, zur Dokumentation, zur Sozialversicherungsverbeitragung und zur Versteuerung erforderlich.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich Teilnehmer:in bereit, dass ihre personenbezogenen Daten für die oben genannten Zwecke verarbeitet werden.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer:innen bereit, dass ihre personenbezogenen Daten für eine öffentlichkeitswirksame Veröffentlichung und/oder Nachberichterstattung in den REWE Group-Medien (Online, Social Media, Print) verarbeitet werden.

18.1 Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Daten der Gewinnspielteilnehmenden an einem Gewinnspiel werden für eine mögliche Kontrolle durch die Konzernrevision zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels bis zu 6 Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Für das Handling des Ticketings für alle Gewinnspiele werden die Daten der Gewinner:innen bis zu 14 Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Folgende Angaben werden erfasst:

  • Spieltag und Spielstätte / Eingang / Reihe / Platz
  • Personal-Nr.
  • Nachname
  • Vorname  
  • Arbeitgeber des Empfängers
  • Abteilung / Fachbereich des Empfängers
  • betriebliche Veranlassung der Einladung (konkreter Anlass)

Die Daten der Gewinnspiel-Gewinnenden werden aus steuerrechtlichen Gründen 10 Jahre aufbewahrt. Für die Versteuerung nach §37b EStG werden folgende Angaben erfasst:

  • Vor- und Nachname
  • die Firmenbezeichnung des Arbeitgebers / ggf. die Abteilungsbezeichnung
  • die Personal-Nr. 
  • betriebliche Veranlassung der Einladung (konkreter Anlass).

Diese Daten werden zur Verarbeitung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Die Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.