Teilnahmebedingungen 1860-Maskottchen

Teilnahmebedingungen für die Aktion „REWE 1860-Maskottchen“

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH Region Süd, Dieselstraße 21-27, 85386 Eching (nachfolgend: REWE). REWE hat die brands and emotions GmbH, Balanstraße 73/Haus 9, 81541 München (nachfolgend: b&e) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.

2. Teilnehmer:innen

Das Gewinnspiel richtet sich an fünf – maximal elf jährige Kinder, aber teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. 

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. 

Die Teilnehmer:innen müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer:innen innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

3. Gewinne der Aktion

Bei dem Gewinnspiel “REWE 1860-Maskottchen” haben zwei Kinder die Möglichkeit das Maskottchen der Löwen dem „Sechziger“ bei einem Heimspielen zu begleiten:

Der Gewinn richtet sich ausschließlich an Kinder im Alter von 5 – 11 Jahren. Die Maskottchen-Paten begleiten das „Schzgerl“ vor Anpfiff an der Hand sogar bis auf das Spielfeld. Zusätzlich erhält jedes Einlaufkind ein Trikotset (Trikot, Hose, Stutzen) und zwei Tickets für das Spiel (ein Ticket für das Kind selbst, ein Ticket für eine erziehungsberechtigte Person).

Die An- und Abreise wird durch die Gewinner:innen selbst organisiert.

In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des Preises behält sich REWE das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel findet vom 01.09.2023 bis zum 12.05.2024 (23:59 Uhr MESZ) auf www.gewinnspiel-rewe.de/1860-maskottchen statt.

Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen der Teilnahme am Gewinnspiel durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung zustimmen. 

In einem der Pflichtfelder sollen die Teilnehmer:innen begründen, warum sie, die Chance bekommen sollten, Seite an Seite das“Sechzgerl“ vor dem Spiel zwischen dem TSV 1860 München und dem SC Freiburg II zu begleiten. 

Zusätzlich können die Teilnehmer:innen über die Upload-Funktion ein Foto hochladen, das die Begründung unterstützt.

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmer:innen, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert. 

Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer:innen damit einverstanden, dass bei der Umsetzung von „REWE Einlaufkinder“ sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert werden kann, dass im Anschluss von REWE zu werblichen Zwecken verwendet werden darf.

5. Gewinnermittlung

Die Gewinner:innen werden durch REWE anhand der Kriterien des besonderen Maßes des angegebenen Engagements, Originalität und Kreativität der im Teilnahmeformular abgegebenen Angaben bestimmt. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl haben die Teilnehmer:innen nicht.

6. Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner:innen werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden.

Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht.

Die Gewinner:innen müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 24h nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung als formlose E-Mail-Antwort bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise eine:n andere:n Teilnehmer:in als Gewinner:in zu benachrichtigen.  

7. Ausschluss von Teilnehmer:innen

REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. 

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer:innen von der Teilnahme auszuschließen.

Die Durchführung der “REWE Einlaufkinder” Aktion unterliegt der tagesaktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Bayern, die von den Teilnehmer:innen mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert wird. REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die sich nicht an die Coronaschutzverordnung halten, vor Ort von der Teilnahme auszuschließen. 

Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 4 geregelt.

8. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an den/die Gewinner:in nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der/die Gewinner:in den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer:innen, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

9. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

10. Haftungsausschluss

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner:innen sind ausgeschlossen.

11. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

12. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

13. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Mehrwerts Aufsteller ist nicht möglich. Eventuelle Ansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

14. Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.